

steri-twist schützt menschen mit beeinträchtigungen
17.12.2021 11:09 Uhr (CET) | CDiem@erichkeller.com
Ein Teil der Bevölkerung ist von der Maskenpflicht ausgenommen, nämlich wenn es aus gesundheitlichen Gründen / Beeinträchtigung nicht möglich ist, eine Maske zu tragen. Umso mehr ist es ein grosses Anliegen diese Menschen an deren Wohn- und Tagesstruktur-Plätzen sowie im Arbeits- und Ausbildungsumfeld zu schützen. Mit STERI-TWIST ist das weitgehend möglich. Das Umluftgerät mit kräftigem UVC-Licht vernichtet Mikroorganismen wie Viren (Corona, Influenza, etc.), Sporen und Bakterien. Das Gerät ist getestet und zertifiziert.
In der Schweiz leben rund 1,7 Millionen Menschen mit Behinderungen. Ein Teil davon ist von der Maskentragepflicht ausgenommen, denn für viele Betroffene ist das Maskentragen eine zu grosse motorische oder sensorische Herausforderung. Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz, führt auf deren Webseite einige Beispiele auf:
- Wegen motorischen Einschränkungen, respektive wenn das An- und Abziehen einer Maske nicht möglich ist. Das kann beispielsweise bei Personen mit Tetraplegie oder gewissen Muskelkrankheiten der Fall sein.
- Wenn eine Maske bei bestimmten Diagnosen aus gesundheitlichen Gründen gefährlich ist. Das sind beispielsweise Menschen mit Atemwegserkrankungen, bei denen ein Erstickungsrisiko besteht.
- Eine Maske kann Menschen mit Autismus Stress und Panik auslösen und zu einem sogenannten «Meltdown» führen und beispielsweise in Form eines unkontrollierten Wutausbruchs mit anschliessenden «Shutdown» enden.
- Viele Gehörlose und Personen mit Hörbehinderungen sind darauf angewiesen, die Bewegungen der Lippen ihres Gegenübers zu sehen, um es zu verstehen. Für die Kommunikation ist es notwendig, die Masken abzunehmen.
Umso erfreulicher ist es, dass die Erich Keller AG mit STERI-TWIST eine Lösung gefunden hat für diese Herausforderung. Für Corona- und Influenzaviren werden Reduktionsraten von 99,999 % pro Durchgang erreicht. Es ist zertifiziert nach DIN EN 62471 (freie Gruppe) und getestet durch das lichttechnische Institut des KIT Karlsruhe. Durch die platzsparende Standfläche kann STERI-TWIST individuell an jedem Ort platziert werden, wo sich Menschen aufhalten und austauschen.
Interview mit Sandro Kühni, Leitung Tagesstätten bei der Stiftung Säntisblick in Degersheim
Die Stiftung Säntisblick bietet Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung Wohn-, Arbeits- und Beschäftigungsformen an. Diese verteilen sich auf Wohnheime, Wohnungen und Tagesstätten in Degersheim. Was waren die Überlegungen, welche zum Entscheid für STERI-TWIST geführt haben?
Da nicht alle Betreuten in den Ateliers eine Schutzmaske tragen können, haben wir uns überlegt, welche alternativen Wege wir gehen können, um eine mögliche Virenlast zu reduzieren. Der STERI-TWIST hat uns überzeugt, weil die gleichen UVC-Röhren seit Jahrzehnten in der lebensmittelverarbeitenden Industrie eingesetzt werden und die Technologie erprobt ist.
Wie arbeiten Sie momentan?
Mit den neuesten Empfehlungen vom BAG haben wir uns dafür entschieden unsere internen Bewohner und die externen Klienten nicht mehr in den Tagesstätten zu mischen. Durch die Trennung gehen wir davon aus, dass wir das Risiko von einem Viren-Eintrag von aussen reduzieren.
Wie ist der Umgang mit der Schutzmaske?
Für die Fachmitarbeitenden gilt eine Maskenpflicht, alle Betreuten sind vom Tragen der Maske befreit.
Wie ist die Akzeptanz der Mitarbeitenden für den STERI-TWIST??
Das Geräte-Design ist sehr schlicht und dezent gehalten. Der STERI-TWIST ist nicht hörbar und die Luftströmung nicht spürbar. Entsprechend werden die Geräte gar nicht wahrgenommen.
Besten Dank!
Mehr über STERI-TWIST erfahren Sie hier: https://erichkeller.com/de/detail.php?area=climate-steri-twist
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